Exklusive Beteiligungsoption für Anwohner und Anwohnerinnen im PLZ-Gebiet 48336

Windpark Füchtorfer-Moor Repowering (NRW)

Alterric bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über eine Schwarmfinanzierung am Betrieb des Windparks Füchtorf zu beteiligen.

Im Füchtorfer-Moor in der Gemeinde Sassenberg entstehen aktuell sechs Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 mit jeweils 5,56 Megawatt im Zuge eines Repowerings. Drei davon errichtet Alterric. Die Neuanlagen ersetzen elf der 17 zwischen 1998 und 2004 in Betrieb genommenen Anlagen des Bestandsparks.

Die Gesamtnennleistung der drei von Alterric betriebenen Windenergieanlagen beträgt 16,68 Megawatt. Sie produzieren mit jährlich knapp 40 Millionen Kilowattstunden grünen Strom für rund 16.000 Zweipersonen-Haushalte.

Die Bauarbeiten für den Windpark sind Ende 2024 gestartet. Im Januar 2026 sind alle drei Alterric-Anlagen ans Netz gegangen und haben mit der Erzeugung begonnen.

Baumaßnahmen im Windpark Füchtorfer Moor, Alterric, November 2025

 
 
 

Bürgerbeteiligung über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen

Die angebotene Beteiligung gilt für die drei von Alterric betriebenen Windenergieanlagen. Die Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger ist bereits mit kleineren Summen möglich. Das eingebrachte Kapital wird durch die Betreibergesellschaft über die definierte Laufzeit attraktiv verzinst und am Ende komplett zurückgezahlt.

Am 01. März 2026 startet die Zeichnung für das Nachrangdarlehen. Bis dahin veröffentlichen wir auf dieser Seite weitere Informationen zum Projekt und zur Ausgestaltung der Beteiligung.

 

Die Beteiligungskonditionen im Überblick:

  • Beginn der qualifizierten Interessensbekundung: 01. März 2026
  • Zeichnungsvolumen insgesamt: 700.000,- Euro
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Tilgung: Endfällige Tilgung (Rückzahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit)
  • Verzinsung: 6,5 Prozent pro Jahr. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
  • Mindestanlagebetrag: 1.000 Euro
  • Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
  • Berechtigter Zeichnerkreis:
    Einwohnerinnen und Einwohner (natürliche Personen) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem 01. Januar 2026 im Postleitzahl-Gebiet 48336. Berechtigt sind weiterhin Vereine mit Geschäftsanschrift im gleichen Postleitzahl-Gebiet.

 

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Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

 

 

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Windpark Füchtorf-Gröblingen wird der Alterric Windpark Sassenberg Repowering GmbH & Co. KG gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im ersten Quartal 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt.

 

Lageplan Windpark Füchtorfer Moor, Alterric, November 2025

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten

Du hast Fragen zum Thema Investitionsprozess oder zu unserer Online-Plattform? Nachstehend findest Du Antworten zu den häufigsten Fragen.

zum Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch die nochmalige Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf elektronischem Wege verbindlich bestätigen.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen. Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Projekten jeweils einen bestimmten Teilnehmerkreis, wie die Einwohner der Kommune des Anlagestandorts, zu bevorzugen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Beteiligungen / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt. Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge und keine Nichtveranlagungsbescheinigungen entgegen.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt eine Darlehensgeberin während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf die Vermächtnisnehmerin über.

Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der bisherigen Darlehensgeberin unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin mitzuteilen.
Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an die übertragende Darlehensgeberin geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der übernehmenden Darlehensgeberin stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, wie zum Beispiel der Anschrift oder der Kontoverbindung, unverzüglich in das Online-Verwaltungsportal einzugeben. Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises der Darlehensnehmerin mitgeteilt werden und werden dann im Online-Zugang durch die Darlehensnehmerin oder vom Plattformbetreiber geändert.

zum Investitionsprozess

Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?

Ihre Investition können Sie direkt in unserem Online-Portal anmelden, indem Sie dort einen Anlagebetrag von mindestens 1.000 € bis maximal 20.000 € zeichnen.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie kann ich investieren?

1. Melden Sie sich auf unserer Plattform an

Klicken Sie zunächst unter Login im Abschnitt Hier neu registrieren auf „Registrieren“.

Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.

3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab

Sie befinden sich in Ihrer persönlichen Beteiligungsübersicht. Klicken Sie nun auf „Ich möchte investieren“. Im Anschluss erhalten Sie ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.

Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.

Folgeprozess:

Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.

zum Onlineportal

Wozu dient das Online-Portal?

Die Plattform ermöglicht die Interessensbekundung, Zeichnung und Verwaltung Ihrer Bürgerwindbeteiligung. Folgende Dienstleistungen können Sie über die Plattform nutzen:

  • Registrierung und Pflege Ihrer persönlichen Daten, Online-Interessensbekundung, Online-Zeichnung
  • Übersicht über abgeschlossene Verträge, Zeichnungsbeträge, Zinszahlungen und Ausschüttungen
  • Ggf. Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben
  • Bereitstellung von Zins-, Steuerbescheinigungen und anderen Informationen zur Beteiligung
  • Verwaltung der Beteiligung


Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z. B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie über Ihren individuellen Zugang auf der Online-Plattform bequem selbst vornehmen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z. B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert und wer hat darauf Zugriff?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns, die jeweilige Projektgesellschaft und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)